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34.3 - Umwelt- und Kommunalhygiene

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Sachgebietsleitung


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Allgemeiner Infektionsschutz


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Salzlandkreis
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Sprechzeiten

Montag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung

Themen

Trinkwasserhygiene 

Aufgabenschwerpunkte


  • Überwachung des Trinkwassers auf seine Beschaffenheit, so dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit auszuschließen ist
  • Regelmäßige Beprobung von 
    • zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen
    • Eigenwasserversorgungsanlagen
    • Mobilen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Verkaufswagen)
    • Gebäudewasserversorgungsanlagen

 

Vorgaben für den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage


Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt folgendes anzuzeigen: 

  • Die Errichtung der Wasserversorgungsanlage
  • Die Wiederinbetriebnahme bzw. die Inbetriebnahme 
  • Bauliche oder auch betriebstechnische Veränderungen an der Wasserversorgungsanlage
  • Übergang des Eigentums der Wasserversorgungsanlage
  • Stilllegung der Wasserversorgungsanlage
  • Bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen ist die voraussichtliche Dauer des Betriebs zu melden. 

Diese Anzeigen haben vier Wochen vor Beginn der Errichtung, Inbetriebnahme oder Veränderung zu erfolgen. 

 

Weiterführende Informationen


Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

► Landesrecht Sachsen-Anahlt - Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997

► Infektionsschutzgesetz

Badewasserhygiene

Überwachung des Trink- und Badewassers auf Legionellen

Aufgabenschwerpunkte 


  • Überwachung der Betreiber öffentlicher und gewerblicher Wasserversorgungsanlagen, da diese zu regelmäßigen Untersuchungen ihrer Anlagen auf Legionellen verpflichtet sind
  • Regelmäßige Beprobung

 

Weiterführende Informationen


Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

► Infektionsschutzgesetz

► Landesrecht Sachsen-Anahlt - Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997

Objekthygiene

Aufgabenschwerpunkte


  • Überwachung von öffentlichen Einrichtungen, dazu gehören u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Horte, Alten- und Pflegeheime
  • Sportstätten, Badeanstalten, Schwimmhallen
  • Medizinische Einrichtungen, z.B. Physiotherapien, ambulante Pflegedienste, Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege, z.B. Kosmetiksalons, Tattoostudios
  • Friedhofwesen
  • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z.B. Supermärkte, Drogeriemärkte

 

Weiterführende Informationen


► Infektionsschutzgesetz

► Landesrecht Sachsen-Anahlt - Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 21. November 1997

Kommunalhygiene

Aufgabenschwerpunkte


  • Beratung bei Schädlingsbefall
    • Vorortbesichtung bei angezeigtem Befall des Grundstücks
    • Veranlassung von Maßnahmen zur Beseitigung des Befalls
  • Beratung bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen
    • Kostenpflichtige Probeentnahme mit Laboranalyse

 

Weiterführende Informationen


► Infektionsschutzgesetz

Landesrecht Sachsen-Anhalt - Verordnung über die Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen (Schädlingsbekämpfungsverordnung - SchädBekVO) vom 14. Februar 1996

 

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