verwaltungjpg

Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

 

Kalistraße 11
06406 Bernburg (Saale)

undefined

Anfahrt: Google Maps

 

 

 undefined Online-Terminbuchung

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass täglich (montags, dienstags, donnerstags und freitags) gegen 07:30 Uhr nicht mehr benötigte bzw. zurückgegebene Termin zur Onlinebuchung freigegeben werden und somit zur Onlinebuchung am aktuellen Sprechtag wieder zur Verfügung stehen.


Sie möchten wissen, ob Ihr beantragter Führerschein zur Abholung bereit liegt?
Hier erfahren Sie es online:

undefinedAbfrage Führerscheinstatus

Eine Bearbeitung von Anliegen im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt nur noch nach Terminvereinbarung

  • Sprechzeiten Hotline: Mo-Fr: 11:00-12:00 Uhr  |  Di, Do: 13:30-14:30 Uhr  

Melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer +49 3471 684-1414 zur Vereinbarung eines Termins.

 

 

 

Sprechzeiten
 
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

 

 

Ansprechpartner*innen und Kontakt
 

     Ersterteilung, Erweiterung und Verlängerung

Frau Nebel, Frau Gitzke, Frau Höppner, Frau Müller, Frau Frost;
Tel. jeweils: +49 3471 684-2004 (keine Terminvergabe)
 

     Entzug, Neuerteilung und Punktemaßnahme

Frau Husar:  Tel. +49 3471 684-1396 (keine Terminvergabe)
Herr Müller:  Tel. +49 3471 684-1397 (keine Terminvergabe)
 
E-Mail: 
 

 

 

bearbeitung von vorgängen im fahrerlaubnisbereich auf der grundlage des strassenverkehrsgesetzes (STVG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), sowie der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) 

allgemeines

Hinweise zur Datenerhebung nach Artikel 13 DSGVO - HIER

 

Hinweise für Inhaber eines ukrainischen Führerscheines mit Schutzstatus

Aufgrund von vorliegenden Informationen müssen Inhaber eines ukrainischen Führerscheines diesen in Deutschland nicht umschreiben.

Eine entsprechende Verordnung (VO) wurde von der EU erlassen und gilt ab 27.07.2022. Die Geltung der EU-VO endet nach Artikel 9 Absatz 2 der VO an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die in der sog. Massenzustromrichtlinie genannte Dauer des vorübergehenden Schutzes endet. Jedoch spätestens am 04. März 2026. Damit werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt, sofern die Personen dem Schutzstatus unterliegen.

 

Fundstelle:
Zudem ist die Amtsblattveröffentlichung der EU vom 22.07.2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen zu von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumenten (VERORDNUNG (EU) 2022/1280) beigefügt.
Quelle: VERORDNUNG (EU) 2022/1278 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2022

<zurück>

Umtausch von Führerscheinen nach Jahrgängen (ab 01.10.2019)

undefined Formular zur Anforderung einer Karteikartenabschrift

Ab dem 01.10.2019 beginnt der Umtausch von Führerscheinen aufgrund der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhaber Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 und später 

19.01.2025

vor 1953

19.01.2033

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

(Für Inhaber eines Kartenführerschein mit Geburtsdatum vor 1953 gilt das Datum zum Umtausch bis 19.01.2033.)

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013                                  

19.01.2033

Das müssen Sie mitbringen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als einen Monat)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • den vorhandenen/jetzigen Führerschein (sollte der Führerschein nicht im Salzlandkreis ausgestellt worden sein, fordern Sie bitte bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer und zum Direktversand bitte beachten

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

<zurück>

Ersterteilung / Erweiterung

Wählen Sie die gewünschte Klasse: AM  |  AM mit 15 Jahren  |  A1  |  A2  |  A  |  B  |  B17  |  B96   |   B196   |  BE  |  L  |  T  |  C1  |  C1E  |  C  |  CE  |  D1  |  D1E  |  D  |  DE  |  

 

Klasse AM

Fahrzeug:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter:   16 Jahre

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 < zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Fahrerlaubnis der Klasse „AM mit 15 Jahren“

in Sachsen-Anhalt ab 01.05.2020

Mindestalter:   15 Jahre

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Antragsunterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse A1

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter:   16 Jahre

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: AM

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z.B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse A2

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
      a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
      b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
    die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter:   18 Jahre

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: A1 und AM

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse A

Fahrzeug:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei 2-jährigem Vorbesitz A2
  • Dreirädrige Kfz ab 21 Jahre

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse B

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter:   18

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: AM, L

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse B17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter:   17

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: AM, L

erforderliche Unterlagen: 

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung
  • zusätzlich :

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse B96

Fahrzeug:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:   18 oder BF17

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Teilnahmebescheinigung an der Fahrschulung
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse B 196

Voraussetzungen:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber ununterbrochen seit den letzten 5 jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Der Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat kann Berücksichtigung finden. Die Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde vollzogen;
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat;
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrschulung" von mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mind. vier und Praxis mind. fünf UE) vorliegt;
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung max. ein Jahr liegt.

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 qcm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse BE

Fahrzeug:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt. 

Mindestalter:   18 oder BF17

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse L

Fahrzeug:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter:   16

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse T

Fahrzeug:

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter

  • 16 (nur bis 40 km/h bbH);
  • 18 (nur bis 60 km/h bbH)

Vorbesitz:   keiner

eingeschlossene Klassen: L

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erster Hilfe 
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Hinweise für Berufskraftfahrer

Fahrer*innen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr beruflich oder zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, haben einen Nachweis zur Grundqualifizierung und/oder Weiterbildung auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV) vorzulegen.

Ab 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95) nicht mehr im Führerschein eingetragen, sondern es erfolgt der Fahrerqualifizierungsnachweis in Form einer Karte.

Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (letztere nicht älter als 30 Tage)
  • Lichtbild, entsprechend Anlage 8 Passverordnung
  • gültiger Führerschein

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei direkt übersandt.

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale)


undefinedFormular Ausstellung einer Fahrerqualifizierungskarte

 

Klasse C1

Fahrzeug:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:   18

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse C1E

Fahrzeug:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug 

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:   18

Vorbesitz:   C1

eingeschlossene Klassen: BE, sowie D1E bei Besitz von Klasse D1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als  als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse C

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: C1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse CE

Fahrzeug:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   C

eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, sowie D1E bei Besitz von D1, sowie DE bei Besitz von D

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. bereits vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse D1

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. vorhandener Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse D1E

Fahrzeug:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

21 (18 Jahre - Fahrer mit Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb)

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: keine

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. vorhandenen Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse D

Fahrzeug:

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altergrenze nach Vorgabe BKrFQG)

Vorbesitz:   B

eingeschlossene Klassen: D1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. vorhandenen Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

 zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

 

Klasse DE

Fahrzeug

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 24 (Ausnahme 18, 20, 21 oder 23 Altergrenze nach Vorgabe BKrFQG)

Vorbesitz:   D

eingeschlossene Klassen: D1E, BE sowie C1E bei Besitz von C1

erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 der FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi – Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. vorhandenen Führerschein
  • Anschrift der ausbildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Unterschriftenaufkleber für die Herstellung des Kartenführerscheines sofern schon vorhanden, ansonsten erfolgt dies hier bei Antragstellung

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg (Saale).

zurück zur Wahl der Klassen  |   zurück zum Seitenanfang >

umtausch

 

Umtausch in einen EU-Führerschein

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umstellung Führerschein
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Den vorhandenen Führerschein
  • Wenn vorhanden, alte Nachweise zum Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30 – graue Karteikarte wurde im Zeitraum von 1968 bis 31.05.1982 ausgehändigt, mit dem Hinweis Aufzubewahren)
  • Hinweise zum Direktversand bitte beachten

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

<zurück>

ersatzführerschein

 

Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Diebstahl/Verlust oder Änderung der Personendaten

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umstellung Führerschein
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Wenn vorhanden, alte Nachweise zum Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30 – graue Karteikarte wurde im Zeitraum von 1968 bis 31.05.1982 ausgehändigt, mit dem Hinweis aufzubewahren) 
    Sollte der Führerschein nicht im Salzlandkreis ausgestellt wurden sein, fordern Sie bitte im Vorfeld bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an. Die ausstellende Behörde sendet diese dann direkt an den Salzlandkreis.
  • Ggf. Diebstahlanzeige
  • Hinweis zum Direktversand bitte beachten

Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich; und Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

<zurück>

internationaler führerschein

 

Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Internationaler Führerschein
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • EU - Führerschein

Antragsbearbeitung erfolgt nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

Fahrgastbeförderung

 

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen u. a.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen und PKW

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • EU-Führerschein
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV (Profi-Check): Am 25.06.2021 läuft die Übergangsregelung des § 76 Nr. 17 Satz 3 FeV aus. Dies bedeutet, dass nach dem 25.06.2021 sowohl durch die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung als auch durch die, zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m. Punkt 2 der Anlage 5 FeV berechtigten, Ärzte (z.B. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“) nur noch geeignete und geprüfte Testverfahren und -geräte eingesetzt werden dürfen. Die aktuelle Liste der geeigneten Testverfahren und -geräte finden Sie hier: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Qualitaetsbewertung/Anerkennung/u3-anerkennung/geeignete-Verfahren.html. In den Gutachten selbst müssen
    • der bzw. die Autor(en) / Herausgeber,
    • die eingesetzten Testverfahren und
    • die eingesetzten Testformen / Versionen angegeben sein und die Korrektheit durch die Fahrerlaubnisbehörde geprüft werden. Bitte weisen Sie Ihren Arzt bei der Untersuchung darauf hin, da sonst keine Anerkennung der Bescheinigung mehr erfolgen darf.

Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

 

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • EU-Führerschein
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe

Antragsbearbeitung erfolgt nur in Bernburg.

 

Verlängerung oder erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für alle Fahrgastarten        

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Fahrgastbeförderung
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachterstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 und 3 FeV
  • vorhandenen Führerschein

Antragsbearbeitung erfolgt nur in Bernburg.

<zurück>

dienstfahrerlaubnis

 

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • nationalen Führerschein
  • Dienstführerschein und Kopie oder Bescheinigung der Dienststelle über die Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht

Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich; und Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

<zurück>

Auslands-umschreibung

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Bei EU- oder EWR-Fahrerlaubnissen bzw. eines in Anlage 11 FeV aufgeführten Staates der Klassen

     
A, A1, B, BE, M, L, T, S

C, CE, C1, C1E

D,  DE,  D1,  D1E

Für Bürger aus EU- und EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Für Bürger aus Nicht-EU- und -EWR-Staaten: Merkblatt des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

 

Umschreibung einer ausländischen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis bzw. Fahrerlaubnis eines in Anlage 11 zu § 31 FeV aufgeführten Staates

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Original des ausländischen Führerscheines (ist bei Antragstellung vorzulegen und bei der
  • Aushändigung des deutschen Führerscheines abzugeben)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines

Die Antragstellung ist nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich; und Aushändigung des Führerscheines ist auch in den Bürgerbüros des Salzlandkreises möglich.

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

A,  A1,  B,  BE,  M,  L,  T, S

Das müssen Sie mitbringen:

 

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)

Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

C,  CE,  C1,  C1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Antragstellung und Bearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

 

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis der Klassen (Nicht-EU-Führerschein)

D,  DE,  D1,  D1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung)  - nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Original des ausländischen Führerscheines (dieser wird dann zur Prüfung der Echtheit einbehalten und verbleibt nach Aushändigung des deutschen Führerscheines in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines
  • Erklärung über die Echtheit und Gültigkeit der Fahrerlaubnis
  • Anschrift der auszubildenden Fahrschule
  • Anschrift der Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA, wenn die Ausbildung außerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgt und Mitteilung über Prüfort)
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Antragsbearbeitung erfolgt nur in in der Fahrerlaubnisbehörde in Bernburg.

<zurück>

verlängerung

 

Verlängerung der Geltungsdauer und erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen   C, CE, C1, C1E          

Das müssen Sie mitbringen:

Ablauf der Gültigkeit zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021:

Nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Verodnung 2020/698 gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen (betrifft in Deutschland die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E(, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, (automatisch) als um 10 Monate verlängert, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Auch gelten in den Führerscheinen eingetragene Schlüsselzahlen zur Fahrerqualifizierung, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021 abgelaufen sind oder ablaufen würden,  auch (automatisch) als um 10 Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Datum verlängert (Art. 2 Abs. 2 der EU-Verordnung 2020/698). 

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

 

Verlängerung der Geltungsdauer und erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1, D1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis draf nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung sein.
  • Ein augenärztliches Zeugnis - nicht älter als zwei Jahre nach Anlage 6 der FeV (Bescheinigung augenärztliche Untersuchung)
  • Ein Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung nach dem amtlichen Muster nach Anlage 5 FeV (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. Gutachten einer Begutachterstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 und 3 FeV
  • vorhandenen Führerschein
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten

Ablauf der Gültigkeit zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021:

Nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Verodnung 2020/698 gilt die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen (betrifft in Deutschland die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, D1, DE, D1E), die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, (automatisch) als um 10 Monate verlängert, ohne dass weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Auch gelten in den Führerscheinen eingetragene Schlüsselzahlen zur Fahrerqualifizierung, die zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.09.2021 abgelaufen sind oder ablaufen würden,  auch (automatisch) als um 10 Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Datum verlängert (Art. 2 Abs. 2 der EU-Verordnung 2020/698). 

Eine Antragstellung/Aushändigung ist in der Fahrerlaubnisbehörde, sowie auch bei der Stadt Könnern, der Stadt Nienburg (Saale), der Stadt Staßfurt, der Gemeinde Bördeland und der Verbandsgemeinde Egelner Mulde möglich.

<zurück>

neuerteilung nach entzug

 

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung der Klassen

Das müssen Sie mitbringen:

  • Antrag Erteilung Fahrerlaubnis

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als als 90 Tage)
  • Ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergsetz (BZRG) (zubeantragen bei der zuständigen Meldebhörde und direkt an den Salzlandkreis, 32 FD Ordnung und Straßenverkehr, Fahrerlaubnisbehörde in 06400 Bernburg (Saale) Das Führungszeugnis darf nicht älter als 1 Monat bei Antragstellung sein.

BEI FÜHRERSCHEINKLASSEN A, A1, B, BE, L, M, T, S

  • den Nachweis der Schulung in Erster Hilfe und
  • eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre),

BEI DEN FÜHRERSCHEINKLASSEN C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

Antragsbearbeitung erfolgt nur in Bernburg.

ACHTUNG! HINWEISE ZUR NEUERTEILUNG BEACHTEN

Die Hinweise zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis werden Ihnen nach Eingang des rechtskräftigen Strafbefehles oder Urteil mit Vermerk zum Ablauf der Sperrfrist zugesendet.

Im Ergebnis der Antragsbearbeitung wird nach den entsprechenden Verordnungen entschieden, ob Sie als Betroffener ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) beibringen müssen. Dies ist der Fall, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug wegen einer Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stand, erfolgte oder Anhaltspunkte für ein hohes Agressionspotential bestehen. Auch im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel oder bei Alkoholproblematik (wiederholte Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr bzw. einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr, sonstige Hinweise auf gewohnheitsmäßigen Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit) steht die Forderung nach einem medizinisch-psychologischen Gutachten im Raume.

Hinweise zur Begutachtung erhalten Sie bei der Antragstellung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Einverständniserklärung für Begutachtung

(Bitte Anschrift der Begutachterstelle eintragen und unterschreiben.)

<zurück>

fahrlehrerangelegenheiten

 

Regelungen des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen – FahrlG

§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis

(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

1.             der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,

2.             der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,

3.             der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,

4.             gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,

5.             der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,

6.             der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,

7.             der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich   für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D    besitzt,

8.             der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,

9.             der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und

10.           der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.

(2) Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder D sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.

 

§ 4 Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

(1) In dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis hat der Bewerber anzugeben, für welche Fahrlehrerlaubnisklasse er die Fahrlehrerlaubnis erwerben will. Dem Antrag sind beizufügen:

1.             ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

2.             ein Lebenslauf,

3.             ein Zeugnis oder ein Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sind,

4.             eine Ablichtung des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins; sie muss amtlich beglaubigt sein, wenn der Führerschein nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird,

5.             ein Nachweis über die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 geforderte Vorbildung,

6.             eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7,

7.             dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung nach § 7.

(2) Der Nachweis nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 kann auch durch einen Führerschein mit den gültigen und nach dem 31. Dezember 1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden. Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, auch in Verbindung mit Satz 1, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über seine geistige oder körperliche Eignung verlangen, soweit der hinreichende Verdacht besteht, dass Mängel der geistigen oder körperlichen Eignung vorliegen könnten.

(3) Der Bewerber hat ferner ein Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen, das nicht älter als drei Monate sein darf.

(4) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 hat die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Kosten des Bewerbers eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister einzuholen. Die sich auf die Ausbildung nach § 7 beziehenden Bescheinigungen nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 7 sind nach Abschluss der Ausbildung nachzureichen.

 

Anträge sind in der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen. Die zuständige Mitarbeiterin ist Frau Frost - Telefon +49 3471 684-2004

>>> Antragsformular 

<zurück>


 

ZUM FACHDIENST ORDNUNG UND STRASSENVERKEHR

ZUR FACHDIENSTEPLATTFORM

 


Sie möchten wissen, ob Ihr beantragter Führerschein zur Abholung bereit liegt?
Hier erfahren Sie es online:

undefinedAbfrage Führerscheinstatus

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x