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Informationen über Verstöße gemäß § 40 Abs. 1a LFGB

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

 

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß  in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m.

bzw.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. c) und d) i.V.m.

 

Bemerkung

1/25

07.02.2025

12.11.2024

ASIA House

Heinrich-Rau-Str. 11

06406 Bernburg (Saale)

 

 

Kategorie: Speisegaststätte

 

-          Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

-          hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird

 

-          hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

 

-          unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten

 

-          Mängel in der Schädlingsbekämpfung

und unzureichende Vermeidung des Zugangs von Haustieren in der Betriebsstätte

 

-          Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel

 

-          Lagerung von Reinigungsmittel in Bereichen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

 

 

Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10

Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

Anhang II Kap. V
Nr. 1 Bst. a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

 

 

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV

 

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. Kap. I §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. IX

Nr. 5

i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. 1 Nr. 10 i.V.m. § 2 Nr. 2 LMRStV

 

 

Mängel in der Nachkontrolle am 14.11.2024 wurden beseitigt

 

Hinweis:

Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.

 

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