Es sind keine Verstöße gemeldet.
Es sind keine Verstöße gemeldet.
Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB
Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.
Lfd. Nr. |
Datum der Veröffentlichung |
Datum der Fest-stellung |
Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes |
Sachverhalt/Beanstandungsgrund |
Rechtsgrundlage VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. bzw. VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. c) und d) i.V.m.
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Bemerkung |
1/25 |
07.02.2025 |
12.11.2024 |
ASIA House Heinrich-Rau-Str. 11 06406 Bernburg (Saale)
Kategorie: Speisegaststätte |
- Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte
- hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
- hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen
- unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten
- Mängel in der Schädlingsbekämpfung und unzureichende Vermeidung des Zugangs von Haustieren in der Betriebsstätte
- Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel
- Lagerung von Reinigungsmittel in Bereichen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird
Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
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Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV Anhang II Kap. V
Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV
Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. Kap. I §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV
Anhang II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV
Anhang II Kap. 1 Nr. 10 i.V.m. § 2 Nr. 2 LMRStV
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Mängel in der Nachkontrolle am 14.11.2024 wurden beseitigt |
Hinweis:
Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.