verwaltungjpg

30 - Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

 

 

Fachdienstleiter:

Leitung durch Leiter der Verwaltungsdirektion

 
Telefon:
+49 3471 684-0
Fax:
+49 3471 684-551330
E-Mail:

Postanschrift

Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)

Besucheranschrift

Salzlandkreis
Friedensallee 25
06406 Bernburg (Saale)

undefined

Anfahrt: Google Maps

Sprechzeiten

Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
 
09:00 – 12:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Hinweis: Annahmeschluss für Anliegen ohne Termin ist eine halbe Stunde vor Sprechzeitende. 

formulare

Interne Links

 

Sachgebiete

SG 30.1 - Ausländerbehörde

    >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht

    >>> Informationen zum Bereich Asylrecht

    >>> Beratung zur freiwilligen Ausreise

   >>> Koordinierungsstelle für Migration, Beratung und Unterbringung

Tel.: +49 3471 684-1342
Fax: +49 3471 684-561301

E-Mail: 

SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl

    >>> Informationen zum Bereich Leistungsgewährung

Tel.: +49 3471 684-1329
Fax: +49 3471 684-551330

AKTUELLE INFORMATIONEN​

21.11.2022: Bis auf Weiteres bleibt freitags der vorgeschaltete Servicebereich für Anliegen in der Ausländerbehörde geschlossen. Die Abarbeitung der Anträge erfolgt über Terminvergabe. Nicht betroffen von der Änderung ist das Sachgebiet Asylbewerberleistung. Hier kann auch weiterhin an Freitagen im Servicebereich ohne Anmeldung vorgesprochen werden.

Die Ausländerbehörde des Salzlandkreises betont, dass für unaufschiebbare Anliegen weiterhin die Möglichkeit offen steht, mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch, postalisch oder elektronisch Kontakt aufzunehmen.


01.03.2022: 

Aufgrund der aktuellen Krise in der Ukraine ist es ukrainischen Staatsangehörigen derzeit unverschuldet nicht möglich, die Bundesrepublik innerhalb ihres erlaubten visumfreien Kurzaufenthaltes von 90 Tagen zu verlassen. Daher liegt hier ein Ausnahmefall nach Artikel 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsabkommens vor.

Vor dem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) aufenthaltsrechtliche Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Staatsangehörigen gegeben.

Mit Erlass des BMI vom 25.02.2022  wird für ukrainische Staatsangehörige im Salzlandkreis, deren visumsfreier Aufenthalt ab dem 25.02.2022 abläuft, von Amts wegen das Vorliegen eines Ausnahmefalles im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsabkommens festgestellt. Damit wird nach § 40 Aufenthaltsverordnung (AufenthVO) der visumsfreie Kurzaufenthalt bis zum 31.05.2022 automatisch verlängert.

Bitte beachten Sie:

  • Der Erlass gilt ausschließlich für ukrainische Staatsangehörige mit einem gültigen Pass oder Passersatz, die sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der Geltungsdauer des visumfreien Kurzaufenthaltes tatsächlich im Salzlandkreis aufhalten und sich bis zur Ausreise auch hier aufhalten werden.
  • Die Erwerbstätigkeit ist mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 AufenthV genannten Tätigkeiten nicht erlaubt.

Ukrainische Staatsbürger/innen, welche von der dargelegten Situation betroffen sind, melden sich bitte durch Übersendung einer formlosen Aufenthaltsanzeige und Beifügung einer Passkopie bei der Ausländerbehörde des Salzlandkreises persönlich im Servicebüro, postalisch oder per Mail. Auch Kontaktdaten wie Telefonnummern, Mail-Adressen oder Personalien von Kontaktpersonen sollten mitgeteilt werden.  

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zu ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus haben, können Sie sich gern an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Zu beachten ist hier, die im Internet veröffentlichte Buchstabenaufteilung der jeweiligen Sachbearbeiter/innen. Der jeweilige Sachbearbeiter/die jeweilige Sachbearbeiterin wird nach Ablauf der 90-Tages-Frist über weitere aufenthaltsrechtliche Schritte entsprechend der Erlasslage entscheiden.

Ukrainische Staatsangehörige, die sich außerhalb des Salzlandkreises aufhalten, informieren sich bitte bei der für Aufenthaltsrecht zuständigen Behörde (Ausländerbehörde) vor Ort.

 

Sie haben freien Wohnraum?

Die eigenen vier Wände sind der erste Schritt zu Privatsphäre, menschenwürdigem Wohnen und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir unterstützen geflüchtete Menschen aus der Ukraine dabei, aus Notunterkünften in WG-Zimmer oder eigene Wohnungen umzuziehen. Wenn Sie uns ein freies Zimmer in einer WG oder sogar eine oder mehrere Wohnung(en) anbieten können, kontaktieren Sie:

 

Frau Perniok
Tel.: +49 3471 684-1523

 

Informieren Sie uns bitte über Standort/Lage, Verfügbarkeit, Größe, Kosten, ggf. Möblierung und Ihre Kontaktdaten. Beachten Sie bitte die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 20220222_ha-kdu-2022.pdf (salzlandkreis.de)

Zunächst werden die unterbreiteten Angebote erfasst und bei Bedarf kommen wir gern auf Sie zu.


Monatlich aktualisiert:  Statistik über aufzunehmende Asylbewerber und Flüchtlinge im Salzlandkreis 

Allgemeine Informationen

Aufrufanlage

  • Die Ausländerbehörde setzt im Kundenbetrieb eine Aufrufanlage (Monitoraufruf) ein. Nehmen Sie dazu im Wartebereich der Ausländerbehörde im Erdgeschoss Platz und achten Sie auf die Anzeige auf dem Monitor bis Ihre Terminkennung (TK) angezeigt wird. Die Terminkennung haben Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erhalten. Der Aufruf erfolgt ausschließlich für Terminkunden. Kunden ohne Termin werden also nicht aufgerufen!
    Sollten Sie noch keine Terminkennung (TK) erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. >
     Zur Übersicht über die zuständigen MitarbeiterInnen 

Servicestelle

  • Hauptaufgabe der Servicestelle ist, Vorsprachetermine bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde zu vergeben, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgte. Darüber hinaus können hier auch spontan Auskünfte und Informationen zu ausländerrechtlichen Sachverhalten eingeholt und kleinere Anliegen bearbeitet werden.

Insbesondere realisiert die Servicestelle:

  • Adressänderungen jeglicher Art in ausländerrechtlichen Dokumenten
  • Registrierung von Neugeborenen gegen Vorlage der Geburtsurkunde/des Geburtsnachweises
  • Annahme von Dokumenten (Reisepässe, Personalausweise, Geburtsurkunden, etc.)
  • Ausgabe von diversen Anträgen (wie Beschäftigungserlaubnis, Umverteilung, Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Verpflichtungserklärung)
  • Vergabe von Terminen beim zuständigen Sachbearbeiter.
  • Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.

    Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.

    Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.

Beratung für die freiwillige Ausreise

ALLGEMEINES AUSLÄNDERRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Visaangelegenheiten
  • Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen
  • Auflagenänderung auf Antrag für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Streichung/ Änderung der wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Beglaubigung von der Ausländerbehörde Salzlandkreis ausgestellten Dokumenten
  • Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 

  • Wichtige Infos:
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur mit einem Termin möglich. Die Terminabsprache erfolgt mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Hier bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der einladenden Person den zuständigen Mitarbeiter.). Das Antragsformular ist mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail (siehe unten), per Fax (+49 3471 684-561302) oder per Post (Salzlandkreis, FD 30.1, 06400 Bernburg (Saale)) an den FD 30/ Ausländerbehörde zu übersenden. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare > FD 30 – Ausländer- u. Asylrecht > Ausländerrecht.
Bitte rechnen Sie mit einer Wartezeit für einen Termin von ca. 6 – 8 Wochen.

 

In der Fallbearbeitung im Asyl- und Ausländerrecht erfolgt die Zuordnung nach Familienverbänden. Dabei bestimmt der Anfangsbuchstabe des Familienoberhauptes den zuständigen Sachbearbeiter. Bei Familien mit zwei Elternteilen richtet es sich nach dem Vater, und bei Familien mit einem Elternteil, nach demjenigen, der das Oberhaupt ist.

Buchstabenbereich Ukraine           Sachbearbeiter   Zimmer Kontakt

A - Alh

A - Bo

Fr. Dauch

230

Tel.: +49 3471 684-1344

E-Mail: 

Ali - Az

Bp - C

Fr. Gerhard

228

Tel.: +49 3471 684-1345

E-Mail: 

B

D - H

Fr. Teuchler

224

Tel.: +49 3471 684-1311

E-Mail: 

C - E

I - Ka

Fr. Waga

223

Tel.: +49 3471 684-1589

E-Mail:

F - Hi

Kb - Ko

Fr. Ginsel

229

Tel.: +49 3471 684-1346

E-Mail: 

Hj - Kg

Kp - L

Fr. Mänz

227

Tel.: +49 3471 684-1376

E-Mail: 

Kh - L

M - N

Fr. Weinert

226

Tel.: +49 3471 684-1378

E-Mail: 

M

O - P

Fr. Kromm

225

Tel.: +49 3471 684-1680

E-Mail: 

N - Po

Q - Sg

Fr. Schwaab

120

Tel.: +49 3471 684-1689

E-Mail: 

Pp - Sh

Sh - Sz

Fr. Bergholz

120

Tel.: +49 3471 684-1252

E-Mail: 

Si - T

T - V

Fr. Musche

223

Tel.: +49 3471 684-1350

E-Mail: 

U - Z

W - Z

Hr. Rauchstädt

222

Tel.: +49 3471 684-1347

E-Mail: 

< zurück >

ASYLRECHT

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise

  • Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)

  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen

  • Ausstellung und Verlängerung von Duldungen

  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren

  • Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen

  • Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse

Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A - All

Hr. Koch

221

Tel.: +49 3471 684-1393

E-Mail: 

ALM - F

Hr. Nachtigall

222

Tel.: +49 3471 684-1892

E-Mail:

G - Kg

Hr. Finze

220

Tel.: +49 3471 684-1352

E-Mail: 

Kh - N

Hr. Steinbach

219

Tel.: +49 3471 684-1348

E-Mail: 

O - Sh

Fr. Schäfer

217

Tel.: +49 3471 684-1341

E-Mail: 

Si - Z

Fr. Krieg

218

Tel.: +49 3471 684-1772

E-Mail: 

Rückkehrberatung, Haushalt

Fr. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

Beratung zur freiwilligen Ausreise

Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!

Hier erhalten Sie folgende Informationen:

  • - Nutzung von Rückkehrprogrammen und Rückkehrhilfen
  • - Finanzielle Unterstützung der Ausreise (Reisekosten, Starthilfen)
  • - Unterstützung bei einer dauerhaften Wiedereingliederung im Heimatland
  • - Organisation einer erfolgreichen Rückkehrplanung
  • - Beantragung/Ausreichung Finanzielle Leistungen der freiwilligen Ausreise

Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.

Kontakt:

Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

P. Elsner

112

Tel.: +49 3471 684-1362

E-Mail: 

< zurück >

 

Sachgebiet LEISTUNGEN NACH DEM AUFNAHME (AUFNG)/ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ (ASYLBLG)

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG

  • Krankenhilfe

Buchstabenbereich Sachbearbeiter  Zimmer Kontakt

A

Frau Proksch

205

Tel.: +49 3471 684-1504

E-Mail: 

B - H

Frau Deubeler

204

Tel.: +49 3471 684-1186

E-Mail: 

I - M

Frau Kathe

204

Tel.: +49 3471 684-1319

E-Mail: 

N - S

Herr Heinel

203

Tel.: +49 3471 684-1827

E-Mail:

T - Z

Frau Wellmann

202

Tel.: +49 3471 684-1329

E-Mail: 

Krankenhilfe

Frau Halle

 

Tel.: +49 3471 684-1406

E-Mail:

< zurück >

 

SACHgebiet Unterbringung Asyl 

Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:

  • Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber

  • Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen

  • Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen

  • Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung

  • Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes

  • Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen

  • Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag

  • Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)

  < zurück >

D - H

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x