Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Herr Mohamed Dembele

04.06.2025
33.60.20.30-22375

04.06.2025

18.06.2025

Öffentliche Zustellung

FD 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Herr Sven Lehmann 11.06.2025
32.13-2025-A-00429
11.06.2025 25.06.2025 ► Öffentliche Zustellung
FD 32.4 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Herr Sven Lehmann 11.06.2025
32.13-2025-A-00425
11.06.2025 25.06.2025 ► Öffentliche Zustellung
FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung Herr Tayfun Mert 13.06.2025
33.60.20.21-22875
13.06.2025 27.06.2025 ► Öffentliche Zustellung

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