Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

FD 30 Ausländer- und Asylrecht, SG 30.2 Leistungsgewährung

Herr Hayder Kareem HUSSEIN

16.04.2025
33.60.20.30-20029

16.04.2025

30.04.2025

► zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie - Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

Frau Jenny Hildebrandt geb. Nickel

17.04.2025
22/206/0024/25

17.04.2025

01.05.2025

► zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie

Frau Susann Hidalgo Hernández

16.04.2025
22/203/0140/25

17.04.2025

01.05.2025

► zur Benachrichtigung

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