Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

30 Fachdienst Ausländer- und Asylrecht

Herr Hassan MOHAMADOU

15.09.2025
33.60.20.21-10865

15.09.2025

29.09.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie

Herr David Stein

15.09.2025
51/212/0298/10

15.09.2025

29.09.2025

► Öffentliche Zustellung

32 Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr

Herr Rocky Goman

19.09.2025
32.55.04-2025/078

22.09.2025

06.10.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie

Herr Sascha André Hoffmann

24.09.2025
22/216/0375/25

25.09.2025

09.10.2025

► Öffentliche Zustellung

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