Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6 Unterhaltsvorschuss

Herr Denis Heidenreich

22.07.2025
22/212/0039/23

30.07.2025

13.08.2025

► Öffentliche Zustellung

30 Fachdienst Ausländer- und Asylrecht,
30.1 Ausländerbehörde

Thitirat Autama

04.08.2025
30.60.10-062902-No

05.08.2025

19.08.2025

► Öffentliche Zustellung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss

Herr Kay Schimpke

08.08.2025
22/213/0505/19

08.08.2025

22.08.2025

► Öffentliche Zustellung

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