Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.
Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Behörde |
Namen des Zustellungsadressaten |
Datum und Aktenzeichen des Dokuments |
Veröffentlicht am |
Löschung erfolgt am |
Link zur Benachrichtigung |
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22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6 Unterhaltsvorschuss |
Herr Denis Heidenreich |
22.07.2025 |
30.07.2025 |
13.08.2025 |
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30 Fachdienst Ausländer- und Asylrecht, |
Thitirat Autama |
04.08.2025 |
05.08.2025 |
19.08.2025 |
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22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6. Unterhaltsvorschuss |
Herr Kay Schimpke |
08.08.2025 |
08.08.2025 |
22.08.2025 |
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