Grüngut und Sperrmüll von Privathaushalten kann gebührenfrei an Wertstoffhöfen abgegeben werden

Pragmatisch und satzungskonform
Kreiswirtschaftsbetrieb nimmt kleine Mengen Grüngut und Sperrmüll von Privathaushalten ohne Gebühr an Wertstoffhöfen an – auch wenn es mit Firmenwagen angeliefert wird.


Bernburg. Kleine Mengen Grüngut und Sperrmüll aus Privathaushalten im Salzlandkreis darf auch weiterhin an den Wertstoffhöfen des Kreiswirtschaftsbetriebs des Salzlandkreises gebührenfrei abgegeben werden – auch dann, wenn die Anlieferung mit Hilfe eines Firmenfahrzeugs erfolgt. Eine entsprechende Anweisung zur Änderung der jüngst vom Kreiswirtschaftsbetrieb eingeführten Regelung hat Landrat Markus Bauer Betriebsleiter Ralf Felgenträger erteilt.

„Wir werden die Grüngut- und Sperrmüllannahme von Privathaushalten auch weiterhin satzungskonform und pragmatisch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger regeln.“ Der Landrat erklärt, er könne den Ansatz des Kreiswirtschaftsbetriebs zwar grundsätzlich nachvollziehen. „Wer aber glaubhaft versichert, es handele sich um Grüngut oder Sperrmüll aus seinem Privathaushalt, wird diesen ohne zusätzliche Gebühr auf unseren Wertstoffhöfen abgeben können. Alles andere ist lebensfremd!“

Entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Salzlandkreises ist die Abgabe von kleinen Mengen bis ein Kubikmeter Grüngut und Sperrmüll aus Privathaushalten über die Abfallgebühr gedeckt und kann entsprechend kostenfrei auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Gewerbetreibende, Kleingarten- und Bungalowbesitzer zahlen dagegen eine geringere Abfallgebühr, müssen dafür aber eine Annahmegebühr an den Wertstoffhöfen entrichten, wenn sie geringe Mengen Grüngut oder Sperrmüll dort abgegeben wollen.

Der Kreiswirtschaftsbetrieb hatte zuletzt jedoch häufiger die Erfahrung gemacht, dass Grüngut und Sperrmüll nicht nur von Privathaushalten auf den Wertstoffhöfen abgegeben worden ist, sondern aus den sogenannten anderen Herkunftsbereichen stammt, also aus gewerblicher oder industrieller Produktion. Auch hatten offenbar Privatpersonen Grüngut abgegeben, die beim Kreiswirtschaftsbetrieb eine Befreiung von der Bio-Tonne beantragt hatten. Die Entwicklung zwang Betriebsleiter Ralf Felgenträger zu der Entscheidung, bei der Anlieferung mit Firmenfahrzeugen eine Gebühr zu erheben.

Mit Blick auf diese Beispiele appelliert Landrat Markus Bauer: „Im Sinne des Solidarprinzips gehört es sich, die Vorgaben zu berücksichtigen. Wer das nicht macht, bereichert sich auf Kosten der anderen.“

 

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