Abschiebehaft nach Kontrolle
Salzlandkreis überprüft Personalien von insgesamt 54 Bauarbeitern auf sieben Baustellen in der Region. Dabei wurden auch mutmaßliche Verstöße gegen die Vorschriften zum Mindestlohn registriert.
Bernburg. Bei einer Kontrolle von Bauarbeitern hat der Salzlandkreis vor einigen Tagen in Bernburg zwei Männer aus Aserbaidschan erwischt, die illegal in Deutschland arbeiteten. Da einer der beiden Männer nicht das erste Mal auffiel, wurde er auf Antrag der zuständigen Ausländerbehörde und auf Anordnung des zuständigen Amtsgerichts in Abschiebehaft genommen. Auch der zweite Mann muss mit seiner Abschiebung rechnen, sollte er nicht freiwillig ausreisen. „Sie hatten lediglich Aufenthaltsdokumente für einen anderen EU-Staat, durften damit hier nicht arbeiten“, erläuterte der zuständige Fachdienstleiter Gereon Schelhas. Auch der Arbeitgeber der beiden Männer aus Aserbaidschan muss mit Konsequenzen rechnen. Auf Grundlage des Aufenthaltsgesetz muss dieser die Kosten für die Abschiebung übernehmen.
Insgesamt überprüften die Vollzugsbeamten des Salzlandkreises 54 Personen auf sieben Baustellen im gesamten Kreis – und zwar verdachtsunabhängig. Denn es ging vorrangig um Kontrollen zu gewerberechtlichen Anmeldungen bzw. die Erlaubnisse. Geprüft wurde auch, ob zulassungspflichtiges Handwerk mit der erforderlichen Eintragung in die Handwerksrolle betrieben wird. Dazu wurden die vor Ort tätigen Personen und deren ausgeübte Tätigkeiten erfasst und befragt. Grundlage ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Auf einer Baustelle in Aschersleben ergaben sich bei einer Person Anhaltspunkte eines Verstoßes gegen die Vorschriften zum Mindestlohn. In drei weiteren Fällen sind im Nachgang die Beschäftigungsverhältnisse vertieft zu prüfen. Diese Verfahren werden zuständigkeitshalber dem Hauptzollamt übergeben. Zwei türkische Staatsangehörige führten keinen Nachweis zum Aufenthaltsstatus mit sich. Zwar konnte die Identität der Personen mit Hilfe der Ausländerbehörde vor Ort festgestellt werden. Allerdings müssen sie mit einem Bußgeld rechnen, weil sie die notwendigen Dokumente nicht dabei hatten.