Salzlandkreis zeigt Flagge

Landrat Markus Bauer entscheidet: Deutschland-, Europa- und Sachsen-Anhalt-Fahnen werden ganzjährig an Dienstgebäuden gehisst – und zwar dort, wo es technisch möglich ist.


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Bernburg. Der Salzlandkreis zeigt Flagge. Landrat Markus Bauer hat im Rahmen einer allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung festgelegt, dass „alle Dienstgebäude und Liegenschaften des Salzlandkreises ganzjährig mit der Flagge der Bundesrepublik Deutschland, der Europaflagge und der Flagge des Landes Sachsen-Anhalt zu beflaggen“ sind – und zwar dort, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Darüber hat der Landrat auch die Kreistagsfraktionen informiert. Zugleich plant die Kreisverwaltung, Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises Angebote zu pädagogischen Konzepten zu unterbreiten, die sich speziell mit Hoheitszeichen und deren Verwendung befassen.

Der Salzlandkreis als Teil staatlicher Institutionen verfährt damit ähnlich wie die Bundesrepublik, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der entsprechenden Anordnung sowie des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes „an allen Dienstgebäuden aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen“, Flaggen in schwarz-rot-gold hisst. Auch in Sachsen-Anhalt können oberste Dienstgebäude ganztägig beflaggt werden.

Landrat Markus Bauer erläutert, „die drei Flaggen symbolisieren die Werte, die wir uns als Gesellschaft in Europa, Deutschland und Sachsen-Anhalt gemeinsam gegeben haben. Dabei gewährleistet unser demokratisches System auf allen Ebenen ein selbstbestimmte Leben, wie es das längst nicht überall auf der Welt gibt.“ Eine dauerhafte Beflaggung fördere darüber hinaus Demokratieverständnis und Identität. Mit Blick auf die geplanten pädagogischen Angebote sagt der Landrat: „Die Schülerinnen und Schüler sollen stärker lernen, wie eng die Nationalfarben Deutschlands für die im Grundgesetz verankerten Begriffe Einigkeit, Recht und Freiheit verbunden sind.“ Dazu gehöre selbstverständlich ein Verständnis für die deutsche Geschichte ebenso wie das Wissen um politische Zusammenhänge – sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf europäischer Ebene.

Sollte die Beflaggung mit allen drei Fahnen technisch nicht möglich sein, erfolgt nach der Anweisung des Landrats eine Teilbeflaggung in der Reihenfolge Deutschland, EU und Sachsen-Anhalt. ©

 

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