Bärlauch sammeln in Schutzgebieten verboten

Hände weg von Bärlauch in Schutzgebieten
Dieser Tage werden säckeweise der Wildpflanze aus Wald bei Gnölbzig herausgetragen. Deshalb will Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz verstärkt kontrollieren, ob Bundesnaturschutzgesetz eingehalten wird.


Bernburg/Gnölbzig. Hände weg vom Bärlauch! Darauf macht der Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz des Salzlandkreises aufmerksam. „Wir erleben gerade, wie in Gnölbzig bei Könnern Bärlauch säckeweise gesammelt und abtransportiert wird, um ihn offenbar weiterzuverkaufen. Um es klar zu sagen: Das ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten!“, erläutert die zuständige Fachdienstleiterin Stefanie Olsen. Sie erklärt: „Wir werden wie in den Vorjahren Hinweisen nachgehen und vor Ort kontrollieren.“

Ein solcher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz stellt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, wild lebende Pflanzen zu entnehmen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten. Erlaubt ist nach der sogenannten Handstraußregelung, lediglich kleine Mengen für den Eigenbedarf zu sammeln. Wer mehr sammeln will, braucht die Zustimmung des Flächeneigentümers sowie eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde.

Bärlauch ist vor allem in Wäldern weit verbreitet. Die Pflanze ähnelt im Geschmack Zwiebel und Knoblauch. Die Blütezeit reicht von April bis Mai.

Neben den schieren Mengen gesammelten Bärlauchs, die dieser Tage bei Gnölbzig offenbar von Personen aus ganz Sachsen-Anhalt gesammelt werden, kommt ein weiteres Problem hinzu: Der Bärlauch befindet sich zumeist in Schutzgebieten, in denen das Sammeln von Wildpflanzen grundsätzlich verboten ist. Darüber hinaus stören die Personen in den Bereichen Wildtiere in ihrer Brut- und Setzzeit.

 

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