Afrikanische Schweinepest - Salzlandkreis verzichtet auf Gebühren für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild, beginnend ab 01.04.2018

„Unsere Jäger tragen eine hohe Verantwortung bei der Hege und Pflege des Wildbestandes“, stellt Landrat Markus Bauer fest. „Wir wollen uns präventiv auf die Situation einstellen und unsere Partner unterstützen, um zukünftigen Problemen entgegenzustehen“, erläutert er die Beweggründe für die Entscheidung, dass der Salzlandkreis die verstärkte Bejagung von Schwarzwild unterstützt. Mit dem Verzicht auf die Trichinenuntersuchungsgebühr, vorerst für ein Jagdjahr (01.04.2018 – 31.03.2019), sollen die Abschusszahlen in der Region erhöht werden. Dies gilt für Jagdausübungsberechtigte für Jagdbezirke im Salzlandkreis. Die Entsorgungskosten für durch Nachweis des Duncker’schen Muskelegels untaugliche, zu entsorgende Stücke werden in dem angegebenen Zeitraum ebenfalls durch den Salzlandkreis getragen.  

Die Dezimierung des Schwarzwildbestandes führe zur Reduzierung des Übertragungsrisikos, so die Begründung. „Früherkennung und die Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind wichtige Eckpunkte auch für den Schutz der Hausschweinebestände“, erklärt Dr. med. vet. Marina Bradtke, Fachdienstleiterin für Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlichen Verbraucherschutz (Fachdienst 31), den Vorstoß der Landkreisverwaltung.

Denn die mögliche Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest stellt eine starke Bedrohung für Haus- und Wildschweinebestände dar und hätte gravierende wirtschaftliche Konsequenzen. Das Ausbreitungsrisiko nach Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Ein wesentlicher Faktor stellt das zeitnahe Erkennen der Tierseuche dar. Hierfür hat das Land Sachsen-Anhalt einen Anreiz geschaffen und eine Prämie für Jäger für das Auffinden und Beproben von Fall- und Unfallwild ausgelobt. Das schnelle Erkennen ist für die Eingrenzung der Tierseuche und den Schutz der angrenzenden Wild- und Hausschweinebestände von großer Bedeutung. Weitere wesentliche Faktoren sind die Größe und Dichte der Wildschweinpopulation. Beide haben sich in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Die Gefahr, dass durch mehr und intensivere Kontakte zwischen den Tieren Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest schneller übertragen werden, ist hoch. Eine starke Reduzierung der Wildschweinpopulation unter Beachtung wildbiologischer und jagdrechtlicher Grundsätze kann eine schnelle Ausbreitung der Tierseuche verhindern.

„Während die erwerbsmäßig Schweine haltenden Betriebe ihre Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierbestände erhöhen, besteht bei den privaten Schweinehaltungen zum Teil Nachholbedarf“, teilt die Amtstierärztin des Salzlandkreises mit. Deshalb sind auf der Internetseite des Fachdienstes Merkblätter mit allgemeinen Hinweisen und zu vorbeugenden Maßnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in den Bestand eingestellt.

Demnach dürfen tierische Speise- und Küchenabfälle nicht an Haus- und Wildschweine verfüttert werden. Der Hinweis, dass fremde Schweineställe nicht zu betreten sind, sollte ohne Ausnahme befolgt werden; das Betreten von Schweineställen ist für Unbefugte verboten. Zum konsequenten Hygienemanagement gehört beispielsweise die Nutzung von Desinfektionsmatten bzw. der Schuhwechsel, die Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs, die Abholung toter Tiere außerhalb der Schweinehaltung sowie die ordnungsgemäße Schädlings- und Schadnagerbekämpfung.

Der direkte und indirekte Kontakt von Hausschweinen zu Wildschweinen ist zu unterbinden, informiert Dr. med vet. Marina Bradtke auf der Internetseite des zuständigen Fachdienstes. Zur Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sollten Betriebsgelände eine wildschweinsichere Umzäunung haben, die Lagerung von Futtermitteln und Einstreu für Wildschweine nicht zugänglich erfolgen, ist zu lesen.

Weitere Maßnahmen, die zur Vermeidung der Einschleppung von Schweinepest auf der Interseite des Salzlandkreises veröffentlicht sind:

Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, beachten?

  • Nach der erfolgreichen Jagd erst nach gründlicher Reinigung (Dusche) und Kleiderwechsel den Stall betreten.
  •  Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen unterbinden.
  •  Striktes Fernhalten erlegter Wildschweinen von der Tierhaltung.

Besondere Anforderungen an die Auslaufhaltung von Schweinen

Wer Schweine in einer Auslaufhaltung halten will, hat dies der zuständigen Behörde, dem Fachdienst (FD) 31 Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises, unter Angabe des Namens, der Postanschrift, dem Standort der Tierhaltung sowie der Art und Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen.

Auslaufhaltungen müssen nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde so eingefriedet werden, dass ein Entweichen der Tiere verhindert wird. Sie müssen durch ein Schild „Schweinebestand - unbefugtes Füttern und Betreten verboten“ kenntlich gemacht werden.

Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass Schweine beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen haben können.

Weitere Informationen zur Haltung von Schweinen finden Sie in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und in der Schweinehaltungshygieneverordnung.

 

Merkblatt - Vorbeugende Maßnahmen: HIER

Merkblatt für die individuelle Schweinehaltung: HIER 

 

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