Freilandhaltung für Geflügel im gesamten Landkreis wieder möglich

Die Aufstallungsanordnung für Geflügel in den Gebieten, die im Salzlandkreis mit einem Radius von 10 km an der Saalemündung und Mittleren Elbe angrenzen, wird ab sofort aufgehoben. Auch Geflügelausstellungen und Märkte sind im Salzlandkreis wieder möglich.

Nachdem bereits am 14.03.2017 die Stallpflicht in weiten Teilen des Salzlandkreises aufgehoben werden konnte, ist die Freilandhaltung nun wieder im gesamten Landkreis erlaubt.

Bei Freilandhaltung ist zu beachten, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert werden dürfen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin gilt, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt werden dürfen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist so aufzubewahren ist, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Die Gemeinden, die zuletzt von der Stallpflicht betroffen waren, finden Sie >>> HIER .

 

Allgemeinverfügung

 

 

 

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